Fryderyk Dudzinski
Der Verkauf eines Unternehmens ist ein bedeutender Schritt im Unternehmerleben. Neben strategischen und emotionalen Aspekten spielt die steuerliche Behandlung eine entscheidende Rolle für den finanziellen Erfolg des Verkaufs.
In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die steuerlichen Implikationen eines Unternehmensverkaufs in Deutschland – ergänzt durch Beispiele, typische Fallstricke und eine praktische Checkliste.
> Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater für eine detaillierte Einschätzung.
Beim Unternehmensverkauf können je nach Struktur und Beteiligten verschiedene Steuern anfallen:
Beispiel: Eine Unternehmerin verkauft ihr Einzelunternehmen für 1,2 Mio. €. Der Buchwert beträgt 400.000 €, Veräußerungskosten liegen bei 50.000 €. Der steuerpflichtige Gewinn beträgt also 750.000 €.
Hier ergibt sich der Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert abzüglich der Veräußerungskosten. Dieser Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Vorteile:
Der Verkauf von Anteilen durch natürliche Personen unterliegt dem Teileinkünfteverfahren: 60 % des Veräußerungsgewinns sind steuerpflichtig.
Verkauft die Gesellschaft selbst Vermögenswerte (Asset Deal), unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer (15 %) und zusätzlich der Gewerbesteuer (je nach Gemeinde zwischen 7 und 17 %).
Beispiel: Ein Gesellschafter verkauft seine 100 %-Beteiligung an einer GmbH für 2 Mio. €, bei einem Buchwert der Anteile von 200.000 €. Der steuerpflichtige Gewinn beträgt 1,8 Mio. €, davon 60 % = 1,08 Mio. € steuerpflichtig.
Beim Unternehmensverkauf ist die Struktur entscheidend – steuerlich wie vertraglich. Die beiden häufigsten Varianten sind der Asset Deal und der Share Deal. Hier sind die wichtigsten Unterschiede in Klartext:
Beim Asset Deal verkauft das Unternehmen selbst ausgewählte Vermögenswerte (z. B. Maschinen, Lagerbestände, IP, Kundenverträge). Der Käufer erwirbt also nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern einzelne Bestandteile.
Wesentliche Merkmale:
Was wird verkauft?
Einzelne Wirtschaftsgüter (Assets), nicht das Unternehmen als Rechtseinheit.
Wer verkauft?
Die Gesellschaft selbst (z. B. GmbH oder Personengesellschaft).
Steuerliche Auswirkungen:
Vorteil für den Käufer:
Gekaufte Wirtschaftsgüter können in der Regel steuerlich abgeschrieben werden.
Vertraglicher Aufwand:
Jeder Vermögensgegenstand (z. B. Maschinen, Verträge, Personalübernahmen) muss einzeln übertragen werden – das bedeutet höheren Abstimmungsaufwand.
Beim Share Deal verkauft der oder die Gesellschafter Unternehmensanteile – in der Regel die GmbH-Anteile. Das Unternehmen bleibt rechtlich unberührt, es wechselt lediglich der Eigentümer.
Wesentliche Merkmale:
Was wird verkauft?
Anteile am Unternehmen, meist in Form von GmbH-Anteilen.
Wer verkauft?
Der/die Gesellschafter als natürliche Person(en).
Steuerliche Auswirkungen:
Vorteil für den Verkäufer:
Einfachere Vertragsstruktur und geringerer organisatorischer Aufwand.
Einschränkung für den Käufer:
Keine Möglichkeit zur Abschreibung der Anteile.
Fazit:
Während der Asset Deal für Käufer steuerlich attraktiver sein kann, bevorzugen viele Verkäufer den Share Deal – insbesondere bei größeren Unternehmen oder wenn eine klare Trennung gewünscht ist. Die steuerliche Optimierung hängt stark vom Einzelfall ab und sollte frühzeitig mit Experten abgestimmt werden.
Tipp: Aus Käufersicht ist der Asset Deal oft attraktiver, aus Verkäufersicht der Share Deal – steuerliche Interessen können zu Verhandlungsthemen werden.
1. Nutzung von Freibeträgen (§ 16 EStG):
Bis zu 45.000 € steuerfrei, bei bestimmten Voraussetzungen wie Lebensalter oder Betriebsaufgabe.
2. Ermäßigter Steuersatz (§ 34 EStG):
Gilt für einmalige außerordentliche Einkünfte, z. B. Veräußerung eines Betriebs bei über 55-Jährigen.
3. Holding-Struktur:
Verkauf über eine Holding-GmbH kann steuerlich begünstigt sein, da 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei sind.
Beispiel: Eine natürliche Person verkauft Anteile an eine selbst gegründete Holding. Die Holding veräußert später das Unternehmen – mit deutlich geringerer Steuerlast.
4. Steuerstundung durch Ratenzahlung oder Rückbeteiligung:
Manche Verkäufe erfolgen über Jahre – eine vorausschauende Vertragsgestaltung kann Liquiditätsbelastungen mildern.
Bei unentgeltlicher Übergabe des Unternehmens (z. B. im Rahmen der Familiennachfolge) greifen andere Regelungen:
Die steuerliche Gestaltung entscheidet oft über den Nettoertrag eines Unternehmensverkaufs. Fehler oder unklare Regelungen können nachgelagert teuer werden. Eine vorausschauende Strukturierung – idealerweise 12–24 Monate vor dem Verkauf – ist daher essenziell. Wir bei Carl Finance begleiten Unternehmer ganzheitlich beim Unternehmensverkauf – von der Bewertung über die Käufersuche bis zur steuerlichen Strukturierung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerkanzleien.
Elisabeth Schibler
M&A Manager
Wir stehen Ihnen Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
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CARL Finance GmbH Rosenstraße 16 10178 Berlin
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